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Die Asbl Bistum Lüttich

In Belgien werden seit 1831 die Gehälter der Geistlichen der anerkannten Religionen (für die katholische Kirche die Bischöfe, Priester, Pastoralassistenten, einige pastorale Mitarbeiter und einige Diakone) vom Justizministerium übernommen.

Darüber hinaus stellen die öffentlichen Behörden den Religionsgemeinschaften Gebäude zur Verfügung: Dies gilt für Kirchen (verwaltet von den Kirchenfabriken unter der Aufsicht der Gemeindeverwaltungen), das Priesterseminar und die für die Geistlichen bestimmten Wohnungen (Pfarrhäuser).

Das Bistum selbst, als ASBL, muss hingegen seine vielfältigen Betriebskosten (Büropersonal, Material, Ausbildungskosten, Animationskosten usw.) selbst tragen, um den Diözesanen zu dienen. Um das Funktionieren der Diözese zu ermöglichen, übernimmt die ASBL eine Reihe von Ausgaben: Betrieb der Dienste und pastoralen Projekte des Bistums; Bezahlung des Personals, das nicht von den Religionsgemeinschaften bezahlt wird; Beteiligung an den Kosten der Bischofskonferenz von Belgien; Mietkosten, Transportkosten, Heiz-, Strom-, Büro-, Versicherungs- und Steuerkosten.

Im Laufe des Jahres werden zwei Sammlungen für die Bedürfnisse der Diözese durchgeführt. Es handelt sich um die Sammlung für die diözesanen Dienste (im Februar) und die für die pastoralen Projekte (im September). Diese Sammlungen reichen leider nicht aus, um den Bedarf zu decken. Einige Gläubige spenden einmalig an die Kirche. Andere machen regelmäßige Spenden, monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Andere Menschen entscheiden sich am Ende ihres Lebens, einen Teil ihres Vermögens der Kirche zu vermachen. Diese Entscheidung ist häufiger, wenn eine ältere Person keine direkten Erben hat und sich nicht verpflichtet fühlt, entfernten Nichten oder Neffen etwas zu hinterlassen. Wenn die ältere Person jedoch Familienangehörige (z. B. Großnichten oder Großneffen) hat, denen sie einen Teil ihres Vermögens hinterlassen möchte, kann das "Duo-Legat"-System eine Lösung sein.

Zögern Sie nicht, uns diesbezüglich zu kontaktieren oder Ihren Notar zu konsultieren.

Stiftung Sankt Lambert

Die Stiftung Sankt Lambert [FSL] wurde am 17. September 2018 von Mgr Jean-Pierre Delville gegründet und am 11. Juni 2020 durch königlichen Erlass als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Ihr Ziel ist es, die Weitergabe des Glaubens, insbesondere bei jungen Menschen, zu fördern und bedeutende Kunstwerke, die Ausdruck des Glaubens sind, zu bewahren.

Seit Ende Oktober 2020 wurde ein „Fonds der Freunde der Stiftung Sankt Lambert“ innerhalb der König-Baudouin-Stiftung eingerichtet. Dieser Fonds hat das alleinige Ziel, das religiöse Erbe von Lüttich zu schützen und zu fördern. Spender, die dieses Ziel unterstützen möchten, sind eingeladen, eine Spende auf das Konto der König-Baudouin-Stiftung zu tätigen.

FACEMISS

Die Stiftung Katholische Seelsorge im Gesundheitswesen (FACEMISS) ist eine Stiftung, die am 9. Dezember 2016 von Mgr Jean-Pierre Delville gegründet wurde.

Ihr selbstloses Ziel ist es, die Seelsorgedienste und Krankenbesucher der katholischen Kirche in der Diözese Lüttich im Krankenhaus, in Pflegeheimen oder in anderen Betreuungseinrichtungen oder zu Hause menschlich, geistlich, pastoral und finanziell zu unterstützen.

Mail: facemiss@evechedeliege.be

Stiftung Basilique de la Paix

Die Stiftung Basilique de la Paix ist eine private Stiftung, die am 21. Juni 2017 von Bischof Jean-Pierre Delville gegründet wurde. Ihr soziales Ziel ist die Förderung und Aufwertung der Kirche Sacré-Cœur et de Notre-Dame de Lourdes in Cointe (Lüttich) als Basilika des Friedens, mit einem interkonfessionellen, dem Frieden gewidmeten Gedenkraum, der im Chor des Gebäudes geplant ist.

Mail: basiliquedelapaix@evechedeliege.be